Erstinformationen gemäß § 15 VersVermV

Name, Anschrift und Kontaktdaten

LAIQON Financial Service GmbH

An der Alster 42
20099 Hamburg

Telefonnummer: 040 / 808 129 87
E-Mail-Adresse: info(at)laiqon-makler.com

Alle Telefonnummern sind normale Ortsnetzrufnummern. Die Kosten hängen ausschließlich von Ihrem gewählten Telefon- bzw. Mobilfunktarif ab.

Vertretungsberechtigte:
Geschäftsführer: Thomas Dieter Lauer, Christian Sievers

Handelsregister:
Amtsgericht Hamburg HRB 175057

USt-ldNr.:
DE352561158

Status des Vermittlers nach Gewerbeordnung

Wir sind als Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung tätig und im Vermittlerregister unter der Nummer D-84PU-COZ3N-41 registriert.

Bei Interesse können Sie die Angaben bei der Registerstelle überprüfen: 

Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.
Breite Straße 29
10178 Berlin
Tel.: 0180-600-585-0*
* 20 Cent/Anruf aus dem deutschen Festnetz

http://www.vermittlerregister.info

Berufsrecht:
§ 34d Gewerbeordnung (GewO)
§§ 59-68 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (VersVermV)

Die berufsrechtlichen Regelungen können im Internet unter www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.

Aufsichtsbehörde

IHK Hamburg

Adolphsplatz 1, 20457 Hamburg
Telefonnummer: +49 (0) 40 36138-138
Website: www.hk24.de

Schlichtungsstellen für außergerichtliche Streitbeilegung

Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
Ombudsmann private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22
10052 Berlin

Der Vermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.

Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsmakler.

Der Vermittler erhält für die Vermittlung von Versicherungsverträgen eine Courtage des Produktgebers. Eine gesonderte Vergütung durch den Kunden wird nicht geschuldet. Sofern die Vergütung aufgrund der Wünsche und Bedürfnisse durch den Kunden erfolgt, wird hierfür eine separate Vergütungsvereinbarung getroffen.

Die Tätigkeit beinhaltet auch Beratung.

Es werden in regelmäßigen Intervallen die Produktanbieter sondiert. Hierbei wird mit Produktanbietern, welche dem Makler Informationen zur Produktinformationen zur Verfügung stellen, eine Vermittlungsvereinbarung geschlossen. Es werden nur Versicherer berücksichtigt, die in Deutschland zum Vertrieb zugelassen sind bzw. der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unterliegen, ihren Sitz oder eine Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland haben und die Vertragsbedingungen in deutscher Sprache anbieten. Auf Wunsch wird Ihnen eine aktuelle Liste der kooperierenden Versicherer zur Verfügung gestellt.

Grundsätze zum Umgang mit Interessenkonflikten

Bezüglich der von uns identifizierten potenziellen Interessenkonflikte, der von uns aufgestellten Grundsätze zum Umgang mit diesen sowie der von uns ergriffenen Maßnahmen zur Vermeidung der Beeinträchtigung von Kundeninteressen verweisen wir auf unsere „Kundeninformation im Umgang mit Interessenkonflikten“, die die LAIQON Financial Service GmbH Ihnen bei Geschäftsanbahnung zur Verfügung stellt und die Sie im Internet unter www.individuelles-sparen.de/kundeninformation-interessenkonflikte finden.

Grundsätze zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken

Bei der Beratung zu Versicherungsanlageprodukten bezieht die LAIQON Financial Service GmbH Nachhaltigkeitsrisiken mit ein, in dem sie die vorvertraglichen Informationen der Versicherer verwendet. Versicherer, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen einbeziehen, bezieht die LAIQON Financial Service GmbH je nach Kundenwunsch nicht in ihre Empfehlungen ein. Bei einer möglichen pflichtgemäßen Einschätzung einer vergleichbaren oder besseren Rendite des Produktes, das Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt, empfehlen wir dies ggf. vorrangig.

Kundeninformation im Umgang mit Interessenkonflikten

Interessenkonflikte lassen sich bei Gesellschaften, die gegenüber ihren Kunden die Finanzanlagenvermittlung und/oder Versicherungsvermittlung und -beratung erbringen, nicht immer ausschließen. In Übereinstimmung mit den Vorgaben der Finanzanlagenvermittlerverordnung (FinVermV) und der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (VersVermV) informieren wir Sie daher nachfolgend über unsere weitreichenden Vorkehrungen zum Umgang mit diesen Interessenkonflikten.

Solche Interessenkonflikte können sich ergeben zwischen unserer Gesellschaft, Aktionären der Muttergesellschaft, Kooperationspartnern, von unserer Gesellschaft beauftragten externen Dienstleistern, anderen Unternehmen unserer Gruppe (Gruppengesellschaften), unserer Geschäftsleitung, unseren Mitarbeitern, Geschäftsleitern der Gruppengesellschaften, Gesellschaftern oder Dienstleistern oder anderen Personen, die mit uns verbunden sind (sog. relevante Personen), und unseren Kunden oder zwischen unseren Kunden untereinander.

Interessenkonflikte können sich insbesondere ergeben:

  • in der Anlagevermittlung, Anlageberatung, Versicherungsvermittlung und-beratung aus dem eigenen (Umsatz-) Interesse der Gesellschaft am Absatz von Finanzinstrumenten, insbesondere konzerneigener Produkte;
  • bei Erhalt oder Gewähr von Zuwendungen (bspw. Platzierungs-/Vertriebsfolgeprovisionen/Courtage/geldwerten Vorteilen) von Dritten oder an Dritte im Zusammenhang mit Dienstleistungen für Sie;
  • durch erfolgsbezogene Vergütung von Mitarbeitern und Vermittlern;
  • bei der Gewähr von Zuwendungen an unsere Mitarbeiter und Vermittler;
  • aus anderen Geschäftstätigkeiten unserer Gesellschaft, insbesondere dem Interesse der Gesellschaft am Absatz von Investmentvermögen oder anderen Produkten der LAIQON Gruppe;
  • aus Beziehungen unserer Gesellschaft oder einer Gruppengesellschaft mit Emittenten von Finanzinstrumenten, etwa bei Bestehen einer Kreditbeziehung, der Mitwirkung an Emissionen, bei Kooperationen;
  • aus Beziehungen unserer Gesellschaft oder einer Gruppengesellschaft mit Versicherungsgesellschaften, etwa bei Bestehen von Kooperationen;
  • durch Erlangung von Informationen, die nicht öffentlich bekannt sind (Insiderinformationen);
  • aus privaten Wertpapiergeschäften von Mitarbeitern;
  • aus persönlichen Beziehungen unserer Mitarbeiter oder der Geschäftsleitung oder der mit diesen verbundenen Personen oder
  • bei der Mitwirkung dieser Personen in Aufsichts- oder Beiräten.
  • aus unterschiedlichen Nachhaltigkeitspräferenzen unserer Kunden.

Interessenkonflikte können dazu führen, dass unsere Gesellschaft nicht im bestmöglichen Interesse des Kunden handelt. Hierdurch kann der Kunde einen finanziellen Nachteil erleiden.

Um zu vermeiden, dass sachfremde Interessen zum Beispiel die Vermittlung, die Beratung oder die Auftragsausführung beeinflussen, haben wir uns und unsere Mitarbeiter sowie andere relevante Personen auf hohe ethische Standards verpflichtet.

Wir erwarten jederzeit Sorgfalt und Redlichkeit, rechtmäßiges und professionelles Handeln, die Beachtung von Marktstandards, und insbesondere immer die Beachtung des Kundeninteresses.

In unserer Gesellschaft obliegt Compliance der direkten Verantwortung der Geschäftsleitung, der die Identifikation, die Vermeidung und das Management von Interessenkonflikten obliegt.

Im Einzelnen ergreift die Gesellschaft unter anderem folgende Maßnahmen: 

  • Hinsichtlich des eigenen Umsatzinteresses an konzerneigenen Finanzprodukten: Aufklärung des Kunden über die Emittenten und Anbieter im Rahmen der Kundenerstinformation;
  • Hinsichtlich Zusammentreffen von mehreren Kundenaufträgen: Bearbeitung der Kundenaufträge in der Reihenfolge ihres Eingangs bei der Gesellschaft;
  • Hinsichtlich Zuwendungen von oder an Dritte: Zahlung von und Vereinnahmung von Zuwendungen von Dritten nur unter der Voraussetzung, dass die Gesellschaft die Existenz, Art und Umfang der Zuwendung oder, soweit sich der Umfang noch nicht bestimmen lässt, die Art und Weise seiner Berechnung dem Kunden vor Abschluss des Vertrages in umfassender, zutreffender und verständlicher Weise offengelegt hat und die Zuwendung nicht entgegen einer ordnungsgemäßen Vermittlung und Beratung im Interesse des Kunden steht;
  • Hinsichtlich erfolgsbezogener Vergütung von Mitarbeitern: Die Vergütungsstruktur der Gesellschaft sieht einen hohen Anteil fester Vergütung der Mitarbeiter vor, wobei der variable Vergütungsbestandteil, prozentual gemessen an der festen Vergütung, begrenzt ist. Hierdurch besteht lediglich ein geringer Anreiz für die Mitarbeiter, unverhältnismäßige Risiken für die Kunden einzugehen;
  • Hinsichtlich Insiderinformationen: Führung von Insider-, Beobachtungs- bzw. Sperrlisten, in die Finanzinstrumente, in denen es zu Interessenkonflikten kommen kann, oder Personen, die bestimmungsgemäß über Insiderinformationen verfügen, aufgenommen werden; dadurch Überwachung des sensiblen Informationsaufkommens sowie der Verhinderung eines Missbrauchs von Insiderinformationen; außerdem Offenlegung von privaten oder beruflich veranlassten Wertpapiergeschäften durch die Mitarbeiter (sog. Mitarbeitergeschäfte/ Persönliche Geschäfte);
  • Hinsichtlich Mitwirkung in Aufsichts- und Beiräten: Keine Weitergabe der durch diese Tätigkeit gewonnenen nicht-öffentlichen Informationen innerhalb oder außerhalb der LAIQON Gruppe. Jede Übernahme eines Aufsichts- oder Beiratsmandats bedarf zudem der Genehmigung der Geschäftsleitung und ggfs. des Aufsichtsrats der Gesellschaft bzw. der Gruppengesellschaft;
  • Generell gilt in der Gesellschaft und ihren Gruppengesellschaften, dass in regelmäßigen Abständen Schulungen besucht werden müssen, um das Bewusstsein der Mitarbeiter und anderer relevanter Personen im richtigen Umgang mit Interessenkonflikten zu schärfen.

Einige der oben aufgezeigten Maßnahmen zur Bekämpfung der Interessenkonflikte reichen nicht aus, um mit hinreichender Sicherheit zu gewährleisten, dass die Interessen des Kunden nicht geschädigt werden. In diesem Umfang ist das Risiko unvermeidbar, dass der Kunde einen finanziellen Nachteil dadurch erleidet, dass unsere Gesellschaft oder eine ihrer Gruppengesellschaften wegen eines Interessenkonflikts zu dessen Ungunsten handelt.

Trotz der von der Gesellschaft durchgeführten laufenden Kontrollen der Mitarbeiter und der anderen relevanten Personen kann es vorkommen, dass diese Personen aufgrund von persönlichem Fehlverhalten die getroffenen Maßnahmen zur Bewältigung der Interessenkonflikte bewusst umgehen oder fahrlässig nicht beachten und dass diese Vergehen von der Gesellschaft oder der Gruppengesellschaft unentdeckt bleiben. Es ist beispielsweise denkbar, dass diese Personen bewusst oder unbewusst:

  • Kundenaufträge nicht in der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs bearbeiten, etwa um einen bestimmten Kunden zu bevorzugen;
  • Unzulässigerweise Informationen zwischen Personen verschiedener Abteilungen ausgetauscht werden, zwischen denen eine Chinese Wall besteht;
  • Mitarbeiter unverhältnismäßig hohe Risiken für einen Kunden eingehen, obwohl dazu wegen des hohen Festgehalts kein finanzieller Anreiz besteht;
  • Mitarbeiter eine Transaktion in einem Wertpapier tätigen, welches auf der Sperrliste der Gesellschaft steht, um sich oder Dritten unter Nutzung der vorhandenen Insiderinformationen einen persönlichen Vorteil zu verschaffen;
  • Mitarbeiter ihre privaten Wertpapiergeschäfte nicht offenlegen und dadurch die Gesellschaft ein bestimmtes Fehlverhalten des Mitarbeitenden nicht erkennen kann.

Weitere ggf. bestehende Interessenkonflikte, bei denen sichdas Risiko einer Beeinträchtigung der Kundeninteressen nicht vermeiden lassen, werden wir gegenüber den betroffenen Kunden vor einem Geschäftsabschluss oder einer Beratung offenlegen.

Auf die folgenden Punkte möchten wir Sie insbesondere hinweisen:

Beim Vertrieb von Wertpapieren und Versicherungsanlageprodukten erhält die Gesellschaft in der Regel Zuwendungen von Dritten. Hierzu gehören z.B. umsatzabhängige Vertriebsfolgeprovisionen, die aus vereinnahmten Verwaltungsgebühren an die Gesellschaft oder eine Gruppengesellschaft gezahlt werden. Ebenfalls gewährt die Gesellschaft auch Zuwendungen ggü. Dritten in Form von umsatzabhängigen Vertriebsfolgeprovisionen.

Den Erhalt oder die Gewährung von Zuwendungen legen wir unseren Kunden vor Abschluss des Vertrages offen. Über den genauen Betrag der Zuwendungen wird der Kunde, sofern es sich um eine laufende vertragliche Geschäftsbeziehung handelt, einmal jährlich unterrichtet. Die Gesellschaft oder ihre Gruppengesellschaften können geringfügige nichtmonetäre Vorteile von Dritten annehmen, sofern diese hinsichtlich ihres Umfangs und ihrer Art vertretbar und verhältnismäßig sind und nicht vermuten lassen, dass das Handeln im bestmöglichen Interesse des Kunden beeinträchtigt würde. Nichtmonetäre Vorteile können die Teilnahme an Konferenzen, Seminaren und anderen Bildungsveranstaltungen sein.

Auf Ihren Wunsch hin werden wir Ihnen gern weitere Einzelheiten zu diesen Grundsätzen zur Verfügung stellen.